Urteil: Geld-Angebot beim Flirt gilt als Beleidigung (
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17.03.2011)

Wer wagt, gewinnt - mit dieser Einstellung haben schon viele Singles ihren Traumpartner gefunden und für sich gewonnen.

Bei aller Spontanität und Kreativität beim Flirten sollten die Grenzen des guten Geschmacks aber keinesfalls überschritten werden. Das zumindest betonte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg.

Das Gericht hatte zu entscheiden, wie weit man beim Flirten gehen darf. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein junger Mann seine Traumfrau mit Geld zum Liebesspiel animieren wollen. Die jedoch fand das Vorgehen gar nicht lustig - und klagte wegen ehrenrührigem Verhalten. Zu Recht: Das OLG stellte sich auf die Seite der Klägerin und stellte fest, dass ein Geld-Angebot beim Flirt als „ehrverletzende Herabsetzung“ gewertet werden könne, da die so beleidigte Person wie eine käufliche Prostituierte behandelt werde.

Der Angeklagte ist nun um eine Erfahrung reicher - und um 90 Tagessätze zu 5 Euro ärmer.